Oft erfordert ein Jobwechsel auch einen Wohnungswechsel, wenn man aktuellen Studien folgt. 53 % der Deutschen ziehen für einen Jobwechsel um. Fast die Hälfte hiervon erlebt einen Umzug in eine andere Stadt. Wichtig für Sie ist in diesem Fall zu wissen, dass auch das Jobcenter Umzüge finanziert. Wir sind als Umzugsunternehmen an Ihrer Seite und begleiten Sie bei dem gesamten Umzug. Wir übernehmen auch die umzugsrelevante Korrespondenz mit dem Jobcenter.
Damit jedoch der Umzug vom Jobcenter finanziert werden kann, gilt es einige Kriterien zu erfüllen. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Gesprächen mit Ihrem Jobcenter. Mögliche Gründe zur Umzugsfinanzierung vom Jobcenter können berufsbedingte Standortwechsel, Veränderungen der Entfernung zum Arbeitgeber und die aktuelle Wohnungssituation sein.
Ein vom Arbeitsamt finanzierter Umzug steht an? Der Job bringt Sie in eine andere Stadt? Gut, dass wir bereits seit vielen Jahren Hand in Hand mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten. Wir sind Ihr Umzugsunternehmen aus Stuhr, Bremen, Bremerhaven, Delmenhorst und Oldenburg – insbesondere, wenn es um einen vom Arbeitsamt finanzierter Umzug geht.
Wenn die Notwendigkeit Ihres Umzugs anerkannt wurde, übernimmt das Arbeitsamt die anfallenden Kosten. Gründe hierfür können neue Arbeitssituationen, Zuwachs in der Familie oder eine veränderte Lebenssituation sein. Auch krankheits- oder altersbedingte Umzüge können in diesem Fall übernommen werden. Kontaktieren Sie am besten direkt Ihr Arbeitsamt, um genauere Informationen zu erhalten.
Sie möchten Umziehen und es ist ein von den Behörden finanzierter Umzug? Wenn eine Behörde umzieht, dann bedarf es einer fachlich einwandfreien Spedition. Unser Umzugsunternehmen besticht durch mehr als 20 Jahre Erfahrung in behördlichen Umzügen und bei Umzügen, die von einer Behörde finanzierte werden. Wir sind Ihr Wegbegleiter und bringen nicht nur den Umzugswagen, sondern auch eine gewaltige Portion Expertise mit. Angefangen von Tipps zur Planung des Umzugs, bis hin zum Transport der einzelnen Möbel oder Abteilungen.
Wenn eine Behörde einen Umzug plant – oder der Umzug durch eine Behörde finanziert wird, spielt nicht nur das reine Umzugsunternehmen eine große Rolle. Auch die bürokratischen Prozesse und kaufmännischen Anforderungen werden von unserem Umzugsunternehmen selbstverständlich erfüllt.
Egal ob es nun um einen Umzug einer Behörde geht oder einem von einer Behörde finanzierten Umzug. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie einen kompetenten Partner, auf den zieh zählen können!
Der Bund lädt ein, Standorte zu wechseln oder neue berufliche Perspektiven aufzugreifen. Hierzu kommt es oft zu einem Wohnungswechsel oder sogar einem Stadtwechsel. Wie gut, dass wir als Rahmenvertragspartner der Bundeswehr für Inlandsumzüge mit diesen Umzügen als Experte am Markt etabliert sind. Seit vielen Jahren begleiten wir die Bundeswehr mitsamt den Mitarbeitern bei ihren Umzügen. Ganz gleich, ob es nur ein Wohnungs- oder doch gleich ein Stadtwechsel ist.
Vertrauen Sie bei Ihrem Umzug einem Unternehmen, dass sich seit mehr als 20 Jahren auf Umzüge und Speditionen spezialisiert hat. Insbesondere, wenn dieses Umzugsunternehmen ein Rahmenvertragspartner für Inlandsumzüge ist. Bedenken Sie immer: Ein berufs- oder privat bedingter Umzug, muss nicht zwingend mit einem großen Chaos verbunden sein. Mit einem Partner wie 1A Qualitätsumzüge an Ihrer Seite wird der Umzug zur Nebensache – und Sie konzentrieren sich auf das, was Sie erledigen müssen.